Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEIN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind für jegliche Geschäfte und Unternehmungen, die durch KFL Consulting durchgeführt werden gültig. Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und KFL Consulting unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte an und sind für alle Projekte gültig.
​
II. VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGEN
-
Der Auftragnehmer erbringt Consulting Dienstleistungen.
-
Zur Beauftragung genügt die Zusage über die E-Mail in Schriftform.
-
Der Umfang der Leistungen wurde durch ein Angebot oder Absprache per E-Mail vereinbart. Zusatzleistungen können zusätzlich verrechnet werden.
-
Alle Dienstleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht gem. §611 ff. BGB
-
Beide Parteien sind verpflichtet den Partner über Einflüsse und Änderungen sofort zu unterrichten.
Terminvereinbarung
​
-
Die Termine für Erst- oder Projektgespräche (Zeit und Ort) werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart.
-
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für die kostenlose Erstberatung.
-
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu allen Terminen pünktlich zu erscheinen.
-
Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung festgelegter Termine ist bis spätestens einem Werktag vor Eintritt des vereinbarten Datums möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt.
​
Termineinhaltung
-
Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
-
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen KFL Consulting, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden gegenüber KFL Consulting resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse bedingt durch höhere Gewalt nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
-
Bei Verzögerungen und Nichteinhaltung von Fristen wird der Auftraggeber rechtzeitig und umgehend informiert.
-
Die Rebel GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Hinweis:
Für die reibungslose und effektive Zusammenarbeit werden Aufträge direkt nach eigenem Ermessen im Sinne für den Auftragnehmer eingeplant und umgesetzt. Das gilt für Aufträge über Telefon, das Projektmanagement-Tool oder per E-Mail. Gleiches gilt für Rückfragen & Kommunikationsanfragen. Die Beauftragung erfolgt dabei formlos und ohne die separate Ausstellung eines Angebotes. Sollte der Aufwand vorab kommuniziert werden, ist dieser vorab explizit vom Auftragnehmer zu erfragen. Dieses Vorgehen kann den Prozessablauf verzögern.
​
III. MITWIRKUNGSPFLICHT DURCH DEN AUFTRAGGEBER
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Entstehung des Projektes die nötigen Informationen zur Umsetzung zeitnah zu liefern. Durch Nichteinhalten können höhere Kosten entstehen. Weiter kann sich der Projektzeitraum verschieben.
-
Die Qualität der zur Verfügung gestellten Materialen müssen in einer guten Qualität zur Umsetzung vorliegen.
​
IV. PREISE UND BEZAHLUNGEN
-
Preise werden individuell berechnet.
-
Die Verrechnung kann komplett nach Abschluss des Projektes geschehen.
-
Die Verrechnung kann bei größeren Projekten in bestimmten Intervallen geschehen. Hierfür werden vorab die Regeln festgelegt.
-
Das Zahlungsziel ist grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsstellung.
-
Der Auftraggeber kommt grundsätzlich spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung in Verzug, welcher mit den gesetzlichen Folgen belangt wird.
-
Nach der ersten Zahlungserinnerung erfolgt der Aufschlag einer Mahngebühr in Höhe von 5€. Jede weitere Mahnung wird durch weitere 5€ als Mahngebühr erhöht.
-
Nach der 2. Mahnung erfolgt die Übergab an das Inkassounternehmen. Alle weiteren Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
-
Dem Auftraggeber stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Zahlung per Banküberweisung, Zahlung per SEPA-Lastschrift, Zahlung per Paypal.
​
V. LIEFERUNG
-
Wird kein schriftliches Datum zur Umsetzung des Projektes gesetzt, so gilt der nächstmögliche Zeitpunkt zur Umsetzung beider Parteien als gesetzt.
-
Verzögerungen sind in jedem Projekt vorbehalten und werden dem Auftraggeber umgehen mitgeteilt.
-
Die Übermittlung der Lieferung und die damit verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
​
VI. MÄNGELHAFTUNG
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen oder belangt werden, sowohl nicht rechtlich und nicht monetär.
-
Der Auftragnehmer haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
-
Ein Mangel ist durch den Auftraggeber unmittelbar anzumerken. Jeglicher Anspruch verfällt mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Abschlussrechnung.
-
Der Auftragnehmer haftet für keinerlei entstandene Schäden durch die Beratung oder die gefertigte Software. Nicht direkt und auch nicht für Schäden die bei Dritten entstehen. Lediglich bei Schäden, die durch offensichtlich grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, hat der Auftraggeber die Option, maximal den gezahlten Projektbetrag zurückzufordern.
-
Es besteht keine Haftung für entstandene Schäden an Materialien.
​
VII. HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSHINWEIS
-
Gewährleistung oder Haftung jeglicher Art, z. B. für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität für jegliche Inhalte und verwendete Tools (insbesondere im Bereich des Datenschutzes und Urheberrecht), ist ausgeschlossen soweit diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Kardinalpflichten beruht.
-
Der Auftraggeber ist verantwortlich für jegliche Inhalte der Website und/oder des Online-Shops.
​
VIII. HÖHERE GEWALT
-
Höhere Gewalt berechtigt beide Seiten von dem Vertrag zurück zu treten. Beide Parteien sind verpflichtet den Geschäftspartner unverzüglich über den Zustand zu unterrichten.
​
IX. SCHADENSERSATZ
-
Alle Schadensersatzansprüche sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, auf die Höhe des Nettorechnungsbetrags beschränkt.
-
Ein Schadensersatzanspruch tritt nur dann ein, wenn von vorsätzlich fahrlässigem Handeln gesprochen werden kann.
-
Haftung für entgangene Gewinne oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
-
Tritt eine Versicherung für einen Schaden in Kraft, so ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs auf den Betrag der gezahlten Versicherungssumme beschränkt.
-
Durch den Auftrag entstandene Schäden an Material oder Verlust kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
-
Der Auftraggeber haftet für die Inhalte der erstellten Software eigenhändig.
​
X. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
-
Der Auftraggeber verpflichtet sich der Verschwiegenheit des umgesetzten Projektes, falls dieses schriftlich vereinbart wurde.
​
XI. GERICHTSSTAND
-
Gerichtsstand für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in jedem Fall für alle Personen das Amtsgericht Würzburg.
​
XII. SCHLUSSBESTIMMUNG
-
Jegliche Anpassungen dieser AGBs müssen schriftlich festgehalten werden.
​
XIII. WIDERRUFSBELEHRUNG
-
Sofern Sie Verbraucher i.S. von §13 BGB sind, können Sie ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail oder Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Anschrift: Kevin Flurschütz
Behrstraße 6
97074 Würzburg
E-Mail: info@kfl-consulting.com
Sollten Ihnen diese Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Widerrufsfolgen:
Ist ein Widerruf wirksam, so sind alle Leistungen zurück zu gewähren. Leistungen die nicht zurück gewährt werden können, müssen entlohnt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung frühzeitig begonnen hat. Eine Bestätigung durch eine E-Mail ist ausreichend.